Von 1856 bis heute

Historie

  • 1856 – Erste Spende; erstmals urkundliche Erwähnung der „Stiftung Versorgungsanstalt für ehemalige weibliche Zöglinge der Landesblindenanstalt“
  • 20.11.1892 – Königlicher Entschluss für die Errichtung einer „Versorgungsanstalt für ehemalige weibliche Zöglinge der Landesblindenanstalt München“; Erlassung eines Statuts; Platz für 9 blinde Pfleglinge in der St. Marien-Ludwig-Ferdinand-Anstalt in München-Neuhausen (mietweise)
  • 10.04.1900 – Gründung eines Fonds zur Ansammlung von Mitteln für die Erbauung eines eigenen Hauses
  • 14.11.1949 – Änderung des Statuts von 1892 durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • 27.01.1956 – neue Satzung; Nebenanstalt der Landesblindenanstalt ohne selbstständigen Stiftungscharakter
  • 20.05.1964 – neue Satzung; Errichtung der „Stiftung Versorgungsanstalt für ehemalige Schülerinnen der Landesblindenanstalt München (Heim für blinde Frauen)“ als staatlich verwaltete Stiftung des öffentlichen Rechts
  • 21.07.1964 – Inkrafttreten der neuen Satzung mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
  • 25.11.2016 – Änderung der Stiftungssatzung; Entlassung aus der staatlichen Verwaltung und Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts; Umbenennung zu „Stiftung Heim für blinde und sehbeeinträchtigte Frauen“; Aufnahme von Männern jetzt satzungsmäßig möglich
  • 20.02.2023 – Inkrafttreten der neuen Satzung mit Genehmigung der Regierung von Oberbayern

Ausführliche Informationen zur Stiftung finden Sie im Vorwort zur Satzung.